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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  • 1 Geltungsbereich
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  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Betonzaun Magdeburg GmbH über die Lieferung von Betonzaunelementen, Toranlagen, Zubehör, Fundamentmaterialien sowie über Montage-, Bau- und sonstige Werkleistungen.
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  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, soweit in den einzelnen Klauseln keine abweichende Regelung nach Kundengruppe getroffen wird.
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  5. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt. Eine Durchführung der Leistungen stellt keine Zustimmung dar.
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  7. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und technische Unterlagen gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
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  • 2 Vertragsgegenstand
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  1. Vertragsgegenstand ist je nach Vereinbarungn
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    • die Lieferung von Betonzaunelementen und Zubehör,
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    • die Planung, Herstellung, Anlieferung und Montage von Betonzäunen,
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    • der Einbau von Pfosten, Fundamenten, Toren und Nebenelementen,
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    • ergänzende Nebenleistungen wie Demontage, Entsorgung, Erdarbeiten oder Baustellenvorbereitung.
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  3. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls aus beigefügten Plänen, Zeichnungen, Aufmaßen und technischen Beschreibungen.
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  5. Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen, statische Vorüberlegungen und sonstige Vorarbeiten sind nur dann unentgeltlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Kostenvoranschlag kann vergütungspflichtig sein.
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  • 3 Angebot und Vertragsschluss
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  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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  3. Die Bestellung oder Auftragserteilung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
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  5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern, 3D-Daten und sonstigen Unterlagen verbleiben Eigentums- und Urheberrechte. Diese dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
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  • 4 Preise und Zahlungsbedingungen
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  1. Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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  3. Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, insbesondere Mehraufwand wegen nicht erkennbarer Bodenverhältnisse, erschwertem Zugang, Fels, Leitungen im Boden, zusätzlicher Entsorgung, Wartezeiten oder Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers, werden gesondert berechnet.
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  5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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  7. Die Betonzaun Magdeburg GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
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  9. Bei Verträgen, deren Ausführung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, können nachträgliche Erhöhungen von Material-, Lohn-, Energie-, Transport- oder Entsorgungskosten in angemessenem Umfang weiterberechnet werden. Übersteigt die Preisanpassung 5 Prozent des Netto- bzw. Bruttopreises, kann der Auftraggeber über den noch nicht ausgeführten Teil der Leistung verhandeln oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurücktreten.
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  11. Gegen Forderungen von der Betonzaun Magdeburg GmbH kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufgerechnet werden.
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  • 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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  1. Der Auftraggeber hat rechtzeitig auf eigene Kosten alle erforderlichen Voraussetzungen für die Ausführung zu schaffen. Dazu gehören insbesondere erforderliche Genehmigungen, Grenzklärungen, Vermessungen, Zustimmungen von Nachbarn, die Prüfung öffentlich-rechtlicher Vorgaben sowie die Freihaltung des Baufeldes.
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  3. Der Auftraggeber stellt, soweit erforderlich und zumutbar, unentgeltlich Zugang zur Baustelle, geeignete Lagerflächen, Baustrom, Bauwasser, Zufahrtsmöglichkeiten sowie einen hindernisfreien Arbeitsbereich zur Verfügung.
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  5. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten auf bekannte oder erkennbare unterirdische Leitungen, Drainagen, Schächte, Fundamente, Bewässerungsanlagen oder sonstige Hindernisse hinzuweisen.
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  7. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit dieser die Ursache zu vertreten hat.
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  • 6 Ausführungsfristen und höhere Gewalt
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  1. Ausführungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche voraussichtliche Termine.
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  3. Fristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die Betonzaun Magdeburg GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Schlechtwetter, Frost, Starkregen, behördlichen Anordnungen, Lieferengpässen, Streiks, Ausfällen von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen oder sonstiger höherer Gewalt.
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  5. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung und die voraussichtliche neue Ausführungszeit informiert.
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  7. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar geworden, sind beide Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.
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  • 7 Leistungsausführung, Nachunternehmer und Abnahme
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  1. Die Betonzaun Magdeburg GmbH ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch fachkundige Nachunternehmer ausführen zu lassen.
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  3. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
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  5. Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
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  7. Erfolgt auf Aufforderung keine Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, obwohl die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde, kann die Betonzaun Magdeburg GmbH dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nach fruchtlosem Ablauf gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
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  • 8 Gefahrübergang, Annahmeverzug und Lagerkosten
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  1. Bei reinen Lieferleistungen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber über; beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.
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  3. Bei Werkleistungen ist für den Gefahrübergang die Abnahme maßgeblich.
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  5. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verzögert sich die Ausführung aus von ihm zu vertretenden Gründen, ist die Betonzaun Magdeburg GmbH berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich Lager-, Transport- und Mehraufwand ersetzt zu verlangen.
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  • 9 Eigentumsvorbehalt
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  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Betonzaun Magdeburg GmbH.
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  3. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung fort.
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  5. Eine Verarbeitung oder Weiterveräußerung durch Unternehmer erfolgt nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeit sowie der ergänzenden Vereinbarungen im Einzelfall.
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  • 10 Mängelrechte
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  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
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  3. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind von Unternehmern unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung oder Abnahme, in Textform anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
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  5. Bei berechtigten Mängeln steht der Betonzaun Magdeburg GmbH zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
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  7. Natürliche Farb-, Struktur- und Oberflächenabweichungen bei Beton, geringfügige Maßtoleranzen sowie handels- oder werkstoffübliche Unterschiede stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
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  9. Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden, die auf ungeeigneten Baugrund, vom Auftraggeber veranlasste Eigenleistungen, fehlerhafte Vorleistungen Dritter, normale Abnutzung, Frost-Tausalz-Belastung außerhalb üblicher Beanspruchung oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
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  11. Bei Baustoffen oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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  • 11 Haftung
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  1. Die Betonzaun Magdeburg GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Betonzaun Magdeburg GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
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  • 12 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz oder Außergeschäftsraumverträgen
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  1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher und nur dann, wenn ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt. Gewerbliche Kunden haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
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  3. Für Verträge zur Lieferung nicht vorgefertigter Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Das betrifft insbesondere individuell geplante oder maßgefertigte Zaunanlagen.
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  • 13 Datenschutz
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Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet, soweit dies zur Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung, Terminabstimmung, Bonitätsprüfung oder Rechtsverfolgung erforderlich ist.

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  • 14 Gerichtsstand, Rechtswahl und Streitbeilegung
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  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
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  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Betonzaun Magdeburg GmbH. Die Betonzaun Magdeburg GmbH bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
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